Brandschutz

Brandschutzhelfer

nach ArbSchG § 10, DGUV Vorschrift 1, ASR A2.2 und DGUV Information 205-023

  • Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
  • Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
  • Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
  • Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
  • DIN 14096: Brandschutzordnung, Teil A bis C
  • Brandmeldeeinrichtungen und Kennzeichnung
  • Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall und Brandbekämpfung mit Feuerlöscher
  • Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
  • Rettung von Personen, Einleitung der Evakuierung von Gebäuden und Rettungswege
  • Alarmierung sowie Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)
  • Feuerlöschübung (praktische Unterweisung)

Evakuierungshelfer

9 UE à 45 Minuten mit folgenden Inhalten:

  • Rechtliche Grundlagen des Evakuierungsschutzes
  • Vorbeugender Evakuierungsschutz in Gebäuden
  • Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Evakuierungsschutzes
  • DIN 14096 Teil 1–3: Brandschutzordnung
  • Brandmeldeeinrichtungen und Kennzeichnung
  • Verhalten im Evakuierungsfall
  • Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
  • Personenbezogene Gefahren
  • Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden über die vorgesehenen Rettungswege
  • Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)
  • Praktische Unterweisung der Evakuierungshelfer

Feuerlöschertraining

  • Vorbeugender Brandschutz: Wie entsteht ein Feuer?
  • Der richtige theoretische und praktische Umgang mit einem Feuerlöscher.
  • Das korrekte Löschen eines Brandes.
  • Einsatzgebiete des Feuerlöschers.
  • Verschiedene Feuerlöscherarten / Löschmittel.
  • Haltbarkeit und Wartung der Feuerlöscher

externer Brandschutzbeauftragter

Beinhaltet unter anderem:

  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
    (Teile A, B, C)
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  •  Aus- und Fortbilden von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall (Brandschutzhelfer gemäß ASR A 2.2)
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege

Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes

Flucht und Rettungsplan nach DIN ISO 23601

  • Gestalterische Anforderungen für Arbeitsstätten gem. ASR A 1.3 und ASR A2.3
  • Lieferung erfolgt digital, die Erstellung beinhaltet keinen Druck oder Erstellung der Beschilderung
  • sofern keine verwendbaren bereinigten CAD Daten zur Planerstellung durch den Kunden geliefert werden, fallen pro Geschoss/Gebäude für die Erstellung der Rohdaten Extrakosten an

Erstellung von Brandschutzordnungen

Brandschutzordnung Teil A/B/C

Teil A: Aushang "Verhalten im Brandfall"

Teil B: Maßnahmen zur Verhütung von Bränden, Hinweise zum Verhalten im Brandfall

Teil C: Struktur der Brandschutzorganisation; Handlungsanweisungen, z.B. für Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer
 

  • Lieferung erfolgt in digitaler Form, enthält keinen Ausdruck oder Beschilderung
  • Zuarbeiten / Informationsübermittlung durch den Kunden in Absprache

Fettbrand mit Wasser löschen...

Kann man so machen...

... aber dann ist es halt doof :-)