Brandschutz

Brandschutzhelfer

nach ArbSchG § 10, DGUV Vorschrift 1, ASR A2.2 und DGUV Information 205-023

  • Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
  • Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
  • Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
  • Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
  • DIN 14096: Brandschutzordnung, Teil A bis C
  • Brandmeldeeinrichtungen und Kennzeichnung
  • Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall und Brandbekämpfung mit Feuerlöscher
  • Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
  • Rettung von Personen, Einleitung der Evakuierung von Gebäuden und Rettungswege
  • Alarmierung sowie Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)
  • Feuerlöschübung (praktische Unterweisung)

Evakuierungshelfer

9 UE à 45 Minuten mit folgenden Inhalten:

  • Rechtliche Grundlagen des Evakuierungsschutzes
  • Vorbeugender Evakuierungsschutz in Gebäuden
  • Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Evakuierungsschutzes
  • DIN 14096 Teil 1–3: Brandschutzordnung
  • Brandmeldeeinrichtungen und Kennzeichnung
  • Verhalten im Evakuierungsfall
  • Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
  • Personenbezogene Gefahren
  • Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden über die vorgesehenen Rettungswege
  • Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)
  • Praktische Unterweisung der Evakuierungshelfer

Feuerlöschertraining

  • Vorbeugender Brandschutz: Wie entsteht ein Feuer?
  • Der richtige theoretische und praktische Umgang mit einem Feuerlöscher.
  • Das korrekte Löschen eines Brandes.
  • Einsatzgebiete des Feuerlöschers.
  • Verschiedene Feuerlöscherarten / Löschmittel.
  • Haltbarkeit und Wartung der Feuerlöscher

externer Brandschutzbeauftragter

Beinhaltet unter anderem:

  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
    (Teile A, B, C)
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  •  Aus- und Fortbilden von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall (Brandschutzhelfer gemäß ASR A 2.2)
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege

Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes

Flucht und Rettungsplan nach DIN ISO 23601

  • Gestalterische Anforderungen für Arbeitsstätten gem. ASR A 1.3 und ASR A2.3
  • Lieferung erfolgt digital, die Erstellung beinhaltet keinen Druck oder Erstellung der Beschilderung
  • sofern keine verwendbaren bereinigten CAD Daten zur Planerstellung durch den Kunden geliefert werden, fallen pro Geschoss/Gebäude für die Erstellung der Rohdaten Extrakosten an

Erstellung von Brandschutzordnungen

Brandschutzordnung Teil A/B/C

Teil A: Aushang "Verhalten im Brandfall"

Teil B: Maßnahmen zur Verhütung von Bränden, Hinweise zum Verhalten im Brandfall

Teil C: Struktur der Brandschutzorganisation; Handlungsanweisungen, z.B. für Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer
 

  • Lieferung erfolgt in digitaler Form, enthält keinen Ausdruck oder Beschilderung
  • Zuarbeiten / Informationsübermittlung durch den Kunden in Absprache

Feuerlöscherprüfungen

Wir prüfen Ihre Feuerlöscher und Löscheinrichtungen, damit Sie immer auf Ihr Material bauen können und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Brandschutzbegehung

Gern führen wir in eurem Unternehmen eine Brandschutzbegehung durch um den aktuellen Zustand eurer Räumlichkeiten aufzunehmen. Auch begleiten wir Brandschauen im Rahmen von Begehungen im vorbeugenden Brandschutz.

Fettbrand mit Wasser löschen...

Kann man so machen...

... aber dann ist es halt doof :-)

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